TIERÄRZTLICHER NOTDIENST
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer
Ihr Haustier bereichert Ihr Leben und ist ein Familienmitglied. Geht es Ihrem kleinen Freund mal nicht so gut, sind wir Tierärztinnen und Tierärzte gerne für Sie da.
Was aber, wenn Ihr Haustier außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem oder einen Unfall hat? Dafür gibt es den
tierärztlichen Notdienst. In dieser Broschüre finden Sie Antworten auf häufige Fragen sowie Tipps, wie man einen Notfall erkennt und richtig damit umgeht.
Ihr
Dr. Uwe Tiedemann
Präsident der Bundestierärztekammer
WAS IST EIN NOTFALL?
Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Bei Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod
des Patienten zu befürchten. Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht:
Sollte Ihr Haustier bereits seit einiger Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch bis zum nächsten Werktag warten kann.
Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein. Da deren Behandlung viel Zeit in Anspruch nehmen kann und die Praxen (im Notfalldienst) oft nur mit einer Notbesetzung arbeiten, kann es außerdem zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Was passiert im Notfalldienst?
Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Die Folgebehandlung erfolgt üblicherweise in der Haustierarztpraxis.
Umfangreiche Untersuchungen werden im Notfalldienst nicht durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!
ANZEICHEN EINES NOTFALLS
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- stärkere oder unstillbare Blutung
- sehr helle/blasse Schleimhäute
- Krampfanfälle
- Probleme beim Harnlassen
- anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- plötzliche Lähmungen der Beine
- Augenverletzungen
- Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
- schwerer Verkehrsunfal
WOHIN KANN ICH MICH WENDEN?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Haustierarzt/Ihrer Haustierärztin, wie Sie ihn/sie im Notfall erreichen oder an wen Sie
sich im Notfall wenden können. Bitte klären Sie das unbedingt ab, bevor es zu einem Notfall kommt.
In den meisten Regionen und Städten gibt es einen organisierten Notfalldienst, den Sie telefonisch erreichen können. Die Nummer erfahren Sie aus der Tageszeitung oder von
Ihrem Haustierarzt/Ihrer Haustierärztin. Tierkliniken bieten grundsätzlich einen 24-Stundendienst an.
Unbedingt telefonische Voranmeldung.
Denken Sie bitte daran, dass Sie je nach Region für die Fahrt zur nächsten Notfallpraxis mit längeren Fahrtzeiten rechnen müssen und teilen Sie dies bei der Voranmeldung mit.
Wichtig – Sicherer Transport!
- Hunde mit Leine sichern
- kleine Hunde, Katzen, Heimtiere in Transportbox
- bei großen Hunden Decke als Trage nutzen
- Hunde wehren sich bei Schmerzen – ggf. Maulkorb oder Schlinge anlegen
WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?
Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.
Da Sie in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, meist nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.
Quelle: Notfall-Flyer der Landestierärztekammer Baden-Württemberg